Was heißt Podologie?
Pous, podos, griechisch = der Fuß
logos = Wort, Sinn, Rede und bezeichnet in der Regel die Wissenschaft zu einem Gebiet
Podologie = Die Lehre vom Fuß
Eine gängige Definition lautet:
"Podologie ist die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Sie ist als hoch angesetzte Fußbehandlung im ärztlichen Vorfeld zu sehen, die mit pflegerischen Maßnahmen zu tun hat, nicht aber im Sinne der Kosmetik.“
Der Podologe/ die Podologin führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse selbständig fußpflegerische Maßnahmen am Fuß durch und erkennt eigenständig pathologische Veränderungen am Fuß, die medizinische Behandlung notwendig machen.
Als anerkannter medizinischer Fachberuf ist er/sie Partner des Arztes bei der Behandlung von Fußproblemen. Er/sie unterstützt den Dermatologen und Orthopäden bei seiner Tätigkeit und arbeitet eng mit angrenzenden Berufen wie Orthopädieschuhmacher und Physiotherapeut zusammen. Er/sie nimmt somit eine nicht zu unterschätzende Stellung in der Fußgesundheit ein.
Ziel der podologischen Behandlung ist die Erhaltung, Verbesserung und Wiederherstellung der normalen Funktion von Haut und Nägeln an den Füßen. Dadurch können schwerwiegende Folgeschäden wie Amputationen vermieden werden.
Neben den rein vorbeugenden und pflegerischen Maßnahmen verantwortet der Podologe/die Podologin eine Reihe von speziellen Behandlungspraktiken und Methoden. Besonders Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker und Menschen mit Gefäßerkrankungen profitieren von den fundierten Kenntnissen des Podologen/der Podologin.
Als Mitarbeiter/Mitarbeiterin an diabetischen Fußambulanzen arbeitet der Podologe/die Podologin im Team mit Diabetologen und Orthopädie-Schuhtechnikern zusammen. Der Bedarf an solchen Ambulanzen ist erheblich, da die Zahl der Betroffenen stetig steigt. Eine professionelle Medizinische Fußpflege ist mitentscheidend für die Prophylaxe von Fußläsionen. Viele der älteren Patienten können diese selbst nicht sicher durchführen und benötigen daher die Behandlung durch qualifizierte Fachkräfte.
Mit dem Podologengesetz, das am 1. Januar 2002 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber erstmals die Ausbildung zum Med. Fußpfleger/Podologen bundesweit geregelt.
Damit endet die Zeit, in der die Ausbildung in der Fußpflege sich in einer unübersichtlichen Grauzone von mehr oder minder qualifizierten Möglichkeiten bewegte. Die Ausbildung zur kosmetischen und medizinischen Fußpflege wird seit Jahrzehnten in unterschiedlichstem Umfang und Inhalten angeboten und durchgeführt. Von der Ausbildung über mehrere Wochen und Monate, bis hin zur zweijährigen Vollzeit oder dreijährigen Teilzeitausbildung an einer staatlich anerkannten Schule, war das Angebot breit gefächert.
Mit der Einführung des Podologengesetzes hat der Gesetzgeber ein zwei- bzw. dreijährige Ausbildung an einer staatlich anerkannten Schule festgeschrieben, als Voraussetzung für die Führung des Titels „Podologe“ und „Med. Fußpfleger“.
Die Fußpflege zur Pflege und Prophylaxe des gesunden Fußes und die Podologie als Medizinal-Fachberuf - zwei unterschiedliche Berufsfelder.